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                Allgemeine Geschäftsbedingungen

                1. Anerkennung der Bedingungen

                Die nachfolgenden Bedingungen sind zur Sicherheit unserer Kunden vor Unklarheiten in der Geschäftsabwicklung aufgestellt worden und regeln die Belange zwischen der Amhof AG und ihren Kunden. Sie sind Integrierter Bestandteil zwischen der Firma Amhof AG und dem Kunden, mit dem sie Verträge abschliesst. Anderslautende Bedingungen Nebenabreden und Zusicherungen sind für uns unverbindlich, soweit wir diese nicht im Einzelnen schriftlich anerkannt haben.

                2. Text und Abbildungen

                Es ist uns ein Anliegen, die Textangaben, sowie die Abbildungen in unseren Prospekten und im Internet auf einem aktuellen Stand zu halten, die Angaben sind jedoch unverbindlich. Änderungen ohne vorherige Bekanntgabe bleiben vorbehalten und sind jederzeit möglich. Schadenersatzforderungen in Bezug auf Änderungen können nicht anerkannt werden, ebenso ist jede Haftung ausgeschlossen.

                Texte, Bilder, Graphiken, Logos etc. auf unserer Internetseite, dürfen nicht verändert und kopiert werden und auf einer anderen Webseite verwendet werden. Alle auf unserer Webseite genannten Marken und Logos sind gesetzlich geschützte Warenzeichen. Für Links, die sich auf unserer Internetseite befinden übernehmen wir keinerlei Haftung oder Garantie.

                3. Vertragsabschluss

                Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Firma Amhof AG kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und Auftragsannahme der Amhof AG zustande. Der Auftrag des Kunden hat telefonisch, schriftlich, mündlich oder via Internet zu erfolgen.

                4. Preise

                Die von uns angegebenen Preise sind absolute Nettopreise inklusive MWST in Schweizer Franken (CHF). Unsere Preise verstehen sich ab unserem Geschäftssitz in Alikon, ohne Porto, Fracht und ohne Transportversicherung. Preisänderungen sind vorbehalten. Die in den Angeboten aufgeführten Preise sind für uns nur bei Bestellung in der angegebenen Gültigkeitsfrist verbindlich.

                5. Lieferfristen

                Unsere Lieferfristen werden so kurz wie möglich gehalten und wir bemühen uns, unsere Kunden so schnell wie möglich zu bedienen. Bei Rückständen auf Lagerartikeln, sind wir auf die Lieferzeit des Herstellers angewiesen. Bei nicht im Lager geführten Artikeln und Sonderbestellungen werden die Lieferfristen nach bestem Ermessen oder gar nicht angegeben. Schadenersatzforderungen wegen verspäteten Lieferungen werden grundsätzlich nicht anerkannt.

                6. Lieferungen

                Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung, das Risiko trägt der Käufer. Bei Beschädigungen oder Verlust ist der Empfänger (Käufer) verpflichtet, bei Post, Paketdienst oder Transporteur vorstellig zu werden und ein entsprechendes Protokoll (Befund) durch die jeweiligen Instanzen aufnehmen zu lassen. Beanstandungen der gelieferten Ware sind innert 10 Arbeitstagen schriftlich anzubringen. Porti und Frachtkosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

                7. Warenrückgabe

                Waren können ungebraucht und in Originalpackung, innert 14 Tagen, franko unserem Hause, zurückgegeben werden. Gebrauchte oder beschädigte Artikel können nicht zurückgenommen werden. Für Ware die später als 14 Arbeitstage nach Erhalt zurückgesandt wird, behalten wir uns eine Rücknahme vor. Bei Warenrücknahme oder Umtausch behalten wir uns vor, für Umtriebe und Instandsetzung die Spesen in Rechnung zu stellen. Bei Rücksendungen ist die Originalrechnung beizulegen. Für Beschädigungen oder Verluste bei Rücksendungen haftet der Absender. Hat der Kunde die Ware fristgerecht und ordnungsgemäss zurückgeschickt, wird die Zahlung zurückerstattet.

                8. Zahlungsbedingungen

                Ab Rechnungsdatum 30 Tage netto oder gegen Vorausrechnung. Wir können keine Skonti gewähren, unberechtigte Abzüge werden wir nachbelasten. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden Spesen und Verzugszinsen verrechnet. Für die Zahlung muss der beiliegende Einzahlungsschein verwendet werden. Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu verantworten hat, verzögert oder verunmöglicht werden.

                9. Garantie

                Unsere Rechnung ist gleichzeitig der Garantie-Ausweis. Für Ware, die in Garantie repariert oder instandgesetzt werden muss, benötigen wir eine Rechnungskopie. Für alle Produkte ist die Hersteller Garantie verbindlich, sofern nichts anderes vermerkt ist.

                Die Garantie erstreckt sich auf die kostenlose Behebung von nachweisbaren auf Material oder Fabrikationsfehler zurückzuführenden Mängel.

                Der Käufer trägt die Kosten für den Aus- und Einbau, Reisespesen und Arbeitslöhne.

                Die Garantie entfällt, wenn die Seriennummer der Maschine verändert wurde, wenn die Maschine durch Unfälle beschädigt wurde, wenn Änderungen und Reparaturen nicht vom Verkäufer ausgeführt oder genehmigt wurden, sowie bei Verwendung von Zubehör, das nicht vom Hersteller hergestellt, empfohlen oder genehmigt wurde.

                Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässige Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, nicht vom Verkäufer ausgeführte Bau- und Montagearbeiten etc.

                Bei Wiederverkäufern (Händler) beschränkt sich die Garantie ausschliesslich auf die kostenlose Bereitstellung der mangelhaften Teile beim Verkäufer.

                Für Occasion- und Demonstrationsware wird, wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht, keine Garantie übernommen.

                Für Folgeschäden, Ausfallzeiten und dergleichen haftet der Verkäufer nicht.

                10. Verzicht auf Verrechnung

                Der Käufer verzichtet gem. Art 126 OR darauf, gegen die Forderungen des Verkäufers allfällige Gegenforderungen wie Entgeltminderung, Kosten von Ersatzvornahmen, Schadenersatzforderungen etc. verrechnungsweise geltend zu machen.

                11. Eigentumsvorbehalt

                Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, inkl. allfälliger Verzugszinsen und Kosten, besteht zu Gunsten des Verkäufers ein Eigentumsvorbehalt gem. Art. 715 Abs. 1 ZGB.

                Der Käufer erteilt dem Verkäufer ausdrücklich das Recht, zu Lasten des Käufers diesen Vorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

                Bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises darf der Käufer den Kaufgegenstand weder veräussern, verpfänden noch ausleihen. Die Vermietung ist nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Verkäufers zulässig.

                12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

                Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Käufer und den Verkäufer ist der Sitz des Verkäufers. Das Rechtsverhältnis untersteht dem «Schweizerischen Recht».

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